Grundsteuerreform


Was kommt im Jahr 2022 auf Hauseigentümer zu

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt.


Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Dabei haben die Länder die Möglichkeit erhalten, mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen. Einige Länder haben davon Gebrauch gemacht weshalb nun zwischen Bund- und einzelnen länderspezifischen Besteuerungsmodellen unterschieden werden muss.


Zwar tritt das neue Grundsteuerrecht erst am 1.1.2025 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzespakets beginnt jedoch bereits 2022 mit der Aufforderung an die Grundstückseigentümer zur Abgabe von Feststellungserklärungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022.

 

Abgabe der Feststellungs­erklärungen ab Juli 2022

Unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Land müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland bis voraussichtlich zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in welcher Sie Angaben zu Ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 machen. Die Finanzamtszuständigkeit richtet sich nach der Lage des Grundbesitzes.

Was müssen Sie als Grund­stücks­eigentümer tun?

Ich unterstützen Sie gerne und erstellen die Feststellungs­erklärungen unter Beachtung aller erforderlichen Angaben und Fristen.


Noch kein Mandant? Kein Problem. Gerne übernehme ich auch Ihre Feststellungsklärung. Sprechen Sie mich an!


Weitere Informationen



Um den Überblick zu behalten, wird ab Februar 2022 die länder­übergreifende Internetseite www.grundsteuerreform.de angeboten. Sie listet die einzelnen Internetseiten der Länder auf, ermöglicht über Links den Zugriff auf die Oberflächen der Länder und bietet allgemeine Informationen zur Reform an.

 

 
 
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